Hertie-Stiftung: Angst vor Organspende unbegründet – mehr Aufklärung über Hirntod nötig

Presse
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22.05.2017

Hirntod – schon das Wort genügt, um bei vielen Menschen Ängste zu wecken. Die Definition des Hirntodes liest sich dagegen nüchtern und eindeutig: „vollständiger, irreversibler Funktionsausfall des Gehirns“. Die Gemeinnützige Hertie-Stiftung ist nicht nur einer der größten privaten Förderer für Hirnforschung in Deutschland, sondern will gleichzeitig auch über das Gehirn, seine Funktionen und Erkrankungen aufklären. Daher informiert die Stiftung anlässlich des „Tages der Organspende“ am 3. Juni, was man zum Hirntod wissen sollte. Organe dürfen erst gespendet werden, wenn der Hirntod zweifelsfrei festgestellt wurde.

Frankfurt, 22. Mai 2017 – „Eines unserer Hauptanliegen ist es, die breite Öffentlichkeit über das Gehirn zu informieren“, sagt Dr. Eva Koch, Projektleiterin im Bereich Neurowissenschaften der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung. „Nur wer gut informiert ist, kann bewusste Entscheidungen treffen“, so die Medizinerin. Der Hirntod sei dafür ein gutes Beispiel: „Wer weiß, wie ein Hirntod diagnostiziert wird und was im Gehirn geschieht, muss keine Angst mehr vor einer Organspende haben“, sagt Dr. Eva Koch.

Dass viele Menschen unsicher sind, wenn es darum geht, Organe zu spenden, zeigt die bundesweite Repräsentativbefragung „Einstellung, Wissen und Verhalten der Allgemeinbevölkerung zur Organ- und Gewebespende in Deutschland 2016“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 27 Prozent der Befragten lehnen eine Organ- und Gewebespende ab, weil sie glauben, als Spender nicht geeignet zu sein, 20 Prozent äußern Angst und Unsicherheit gegenüber der Entnahme und 19 Prozent fehlt das Vertrauen in das Organspendesystem. Doch Angst, Unsicherheit und Unwissenheit können für Menschen, die auf ein neues Organ warten, tödlich sein: „Von den rund 10.000 Menschen, die 2016 in Deutschland auf der Warteliste für ein Spenderorgan standen, starben über 900 Menschen, bevor ihnen ein überlebensnotwendiges Organ transplantiert werden konnte“, sagt Dr. Eva Koch.

Viele Menschen fragen sich, ob jemand tot sein kann, wenn Atem, Herzschlag und andere Körperfunktionen dank Maschinen erhalten bleiben. Die Bundesärztekammer beantwortet dies in ihrer „Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls“: „Mit der Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms (irreversibler Hirnfunktionsausfall) ist naturwissenschaftlich-medizinisch der Tod des Menschen festgestellt.“ Der umgangssprachlich als „Hirntod“ bezeichnete unumkehrbare Ausfall aller Gehirnfunktionen gilt nach dieser Richtlinie als sicheres Todeszeichen.

„Das Hirntodkonzept beruht auf der besonderen Bedeutung des Gehirns“, sagt Dr. Eva Koch. „Es ist nicht nur Sitz des Bewusstseins, sondern steuert als Schaltzentrale auch die wichtigsten Vitalfunktionen des Organismus wie Atmung, Kreislauf und Hormonhaushalt.“ Ein Totalausfall bedeute, dass dauerhaft kein Erleben und Empfinden mehr möglich sei und auch der Rest des Körpers nicht mehr lange funktionieren könne.

Nach dem deutschen Transplantationsgesetz dürfen Organe nur einem Verstorbenen entnommen werden, dessen Tod und dessen irreversibler Hirnfunktionsausfall festgestellt wurde. Wie die Untersuchung durchzuführen ist, entscheiden zwei Ärzte unabhängig voneinander entlang klarer Richtlinien und Untersuchungsvorschriften, die neben vielen weiteren Informationen zum Hirntod und zur Organtransplantation auf der Internetseite dasGehirn.info nachgelesen werden können. Das erste interaktive Online-Portal zum menschlichen Gehirn, das von der Hertie-Stiftung gefördert wird, bereitet das gebündelte Wissen über das Gehirn für ein breites Publikum auf und bildet die aktuelle neurowissenschaftliche Forschung ab. „Dieses Informationsangebot schafft Aufklärung und ermöglicht einen gewinnbringenden Dialog zwischen Fachwissenschaft und Öffentlichkeit“, erklärt Dr. Eva Koch.

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