Die Fördermittelrichtlinie der Hertie-Stiftung
Förderung
Sie planen ein gemeinnütziges Projekt und möchten dafür eine Förderung durch die Gemeinnützige Hertie-Stiftung beantragen? Unsere Fördermittelrichtlinie informiert Sie über die Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Abläufe unserer Förderung in den Bereichen „Gehirn erforschen“ sowie „Demokratie stärken und Europäische Identität fördern“. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, beantworten wir zudem häufig gestellte Fragen kompakt in der folgenden Übersicht.
Antragstellung
Innovativen, modellhaften Projektideen möchten wir nicht mit bürokratischen Hürden begegnen. Daher verzichtet die Stiftung auf Antragsformulare und Antragsfristen. Statt dessen bitten wir Sie um eine formlose schriftliche Projektskizze.
Fördermittelrichtlinie
Bitte lesen Sie vor einer Antragstellung unsere Fördermittelrichtlinie.
Hier die wichtigsten Fragen und Antworten
Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen „Gehirn erforschen“ und „Demokratie stärken & Europäische Identität fördern“. Dabei können nur Vorhaben unterstützt werden, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugutekommen. Die Stiftung möchte insbesondere wirksame und innovative Vorhaben fördern, die mit einer Anschubfinanzierung unterstützt werden.
Förderfähig sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts – im In- und Ausland. Einzelpersonen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind Druckkostenzuschüsse, die Deckung von Etatlücken, Einzelstipendien außerhalb stiftungsinterner Programme, Kostenübernahmen für die Teilnahme von Einzelpersonen an Kongressen, Tagungen und Fortbildungsmaßnahmen sowie Erwerb, Vervollständigung oder Unterhaltung von Sammlungen aller Art.
Vgl. §3 Seite 2
Ein Antrag kann formlos schriftlich gestellt werden – es sei denn, das jeweilige Förderprogramm sieht spezielle Formulare vor. Notwendig ist eine Projektskizze u. a. mit folgendem Inhalt: Gegenstand des Projektes, Projektziele, Wirksamkeit, Zeitplanung und Kosten- und Finanzierungsübersicht. Auf weitere Anträge bei anderen Institutionen ist hinzuweisen.
Die Gemeinnützigkeit muss nachgewiesen werden und die Bankverbindung wird benötigt.
Vgl. §4 Seite 2
Die Stiftung möchte vor allem eine Anschubfinanzierung leisten, daher sollte eine Projektlaufzeit von fünf Jahren nicht überschritten werden. Üblicherweise haben geförderte Projekte eine Laufzeit von mehreren Monaten bis zu drei Jahren.
Es können Personalmittel (inkl. Lohnnebenkosten) und Sachmittel (z. B. Honorare, Reisekosten, Ausstattung, Verbrauchsmaterial) beantragt werden. Die Mittel sind zweckgebunden und dürfen nur wie geplant verwendet werden. Größere Umschichtungen (>20 %) bedürfen der Zustimmung der Stiftung.
Vgl. §7 Seite 3 und 4 sowie §9 Seite 4
Nach Prüfung und Genehmigung durch die Stiftung und ggf. weiteren externen Gutachtern wird eine schriftliche Förderzusage oder ein Projektvertrag erstellt. Die Stiftung ist in ihrer Entscheidung frei, daher besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Fördermitteln.
Vgl. §5 Seite 2 und 3
Die von der Stiftung überwiesenen Mittel sollen innerhalb eines halben Jahres verwendet werden. Die Aufteilung des Förderbetrages in mehrere Tranchen ist möglich. Für den Mittelabruf muss ein Abrufplan/Auszahlungsplan eingereicht werden. Hierfür stellt die Stiftung Formulare bereit.
Die Mittel müssen sparsam, wirtschaftlich und zweckgebunden eingesetzt werden. Die Verwendung innerhalb des Projektlaufzeitlaufzeit muss eingehalten werden. Nicht abgerufene Mittel verfallen drei Monate nach Projektende. Nicht benötigte Mittel sind zurückzuzahlen.
Vgl. § 8 und 9 Seite 4
Spätestens drei Monate nach Projektabschluss ist ein kurzer inhaltlicher Abschlussbericht und ein prüfbarer Verwendungsnachweis mit einer detaillierten Kostenzusammenstellung einzureichen. Bei langjährigen Projekten sind Zwischenberichte erforderlich. In ausgewählten Fällen kann die Stiftung von den Berichtspflichten absehen.
Die Stiftung kann die Verwendung der Gelder durch Einsicht in die Bücher und Unterlagen im Rahmen einer Mittelverwendungsprüfung nachprüfen.
Vgl. §10 Seite 5
Alle Kommunikationsmaßnahmen zum Projekt müssen auf die Förderung durch die GHS hinweisen (inkl. Logo). Entwürfe sollten mit dem Kommunikationsbereich der Stiftung abgestimmt werden. Der Mittelempfänger stellt auf Wunsch der Stiftung entsprechendes Text- und Bildmaterial zur Verfügung.
Vgl. §11 Seite 6